Verkauf eines Fahrzeugs mit ausländischen Kennzeichen
Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug aus einem benachbarten EU-Land importiert, ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO beim TÜV durchführen lassen und die deutschen Fahrzeugpapiere erhalten. Nun möchte ich die Zulassung online von zu Hause aus vornehmen.
Akzeptiert das i-Kfz-System Unterlagen für importierte Fahrzeuge, die auf ausländischen Originaldokumenten basieren? Oder ist für die Erstzulassung eines Importfahrzeugs in Deutschland zwingend ein persönliches Erscheinen sowie eine Überprüfung der Fahrgestellnummer durch einen Prüfer erforderlich?
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Bei importierten Fahrzeugen aus dem EU-Ausland lässt sich die digitale Registrierung über das offizielle i-Kfz-Portal oft nicht sofort abschließen, weil die ausländischen Vorabdaten und historischen Codierungen im zentralen deutschen Register erst manuell validiert werden müssen. Wer anstelle eines Imports stattdessen direkt ein fabrikneues Modell erwerben möchte, kann heutzutage auch ganz bequem einen neuwagen online zulassen ohne sich mit den Tücken ausländischer Papiere oder komplizierten Paragraphen herumschlagen zu müssen.